Mit einer Erbschaft fallen mitunter Steuern an; der Staat besteuert insofern den Übergang von Vermögenswerten an den Erben. Allerdings besteht die Steuerpflicht bei einer Mehrheit von Erben nicht für die Erbengemeinschaft als Ganze, vielmehr werden die einzelnen Erben jeweils für sich steuerpflichtig. Dabei richtet sich die Besteuerung jedes Einzelnen danach, mit welchem Teil (= Erbquote) er am Nachlass beteiligt ist.