Auskunftspflicht unter Miterben?

Es besteht grds. keine allg. Auskunftspflicht unter den Miterben einer Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe hat aber die Möglichkeit sich über den Bestand und den Wert des Nachlasses jederzeit selbst in Kenntnis zu setzen ggf. kann Mitwirkung der anderen Miterben verlangt werden (Pldt. § 2038 Rn. 14 ff). Aus erbrechtlichen Bestimmungen und aus § 242 BGB lässt sich ein Auskunftsanspruch nicht herleiten. […..]
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Pressemitteilung: Testamentswiderruf gegenüber Vorsorgebevollmächtigtem

Häufig lösen gesundheitliche Probleme im Familienkreis, kombiniert mit erbrechtlichen Situationen, schon zu Lebzeiten erhebliche Probleme aus. Das LG Leipzig hat am 01.10.2009, AZ 4 T 549/08, hat einen solchen Fall entschieden, der von erheblicher Praxisbedeutung sein dürfte. Es ging darum, dass ein Testamentswiderruf erfolgen sollte. Ist ein solcher Widerruf nicht wirksam der Empfängerseite erklärt, so bleibt es bei der nicht […..]
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Die Stiftung im Steuerrecht: Ein Überblick

Die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts ist eine „sonstige juristische Person des privaten Rechts“ gem. § 4 Abs. 1 Nr. 4 KStG und damit Steuerrechtssubjekt. Außerhalb eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist sie aber u.U. subjektiv befreit. Die öffentlich-rechtliche Stiftung ist ebenfalls Körperschaftssteuersubjekt, jedoch unterliegt sie nur der Steuerpflicht, wenn sie einen Betrieb gewerblicher Art führt. Die Voraussetzung für die Anerkennung als […..]
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Was ist eigentlich eine Stiftung?

  Weder die Stiftungsgesetze der Länder noch das BGB enthalten eine Definition des Begriffs „Stiftung“. Eine Stiftung ist allgemein eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten, und es werden nur die Erträge für den Zweck verwendet. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu […..]
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Die Stiftung im Erbrecht: Vermeidung der Zerschlagung einer Vermögensmasse

Oft lassen sich Probleme, die im Zusammenhang mit der Unternehmens- und Vermögensnachfolge auftreten, nicht ausreichend mit Mitteln des Erbrechts lösen. Der Alleinerbe wird gem. § 1922 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten die zum Nachlass gehören. In der Regel ist aber nicht nur ein Erbe, sondern eine Mehrheit von Erben berufen, sog. Miterbengemeinschaft. Dies führt nicht […..]
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Pressemitteilung: Vermögensauseinandersetzung bei nichtverheirateten Paaren

Im Streitfall oder bei Trennung ist die Vermögensauseinandersetzung bei Eheleuten im Gesetz gut geregelt. Dagegen fehlt in solchen Fällen eine klare gesetzliche Regelung für nichtverheiratete Paare, die in einer sog. nichtehelichen Lebensgemeinschaft (NELG) leben. Wichtigste Frage ist, wie Vermögen behandelt werden soll, das einer der Partner einbringt, beispielsweise für eine Immobilie.

Pressemitteilung: Neues Erbrecht ab 2010

Mit dem Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts haben sich gravierende Änderungen im Erbrecht ergeben. Diese sollen nachfolgend kurz zusammegefasst werden. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist die für Pflichtteilsberechtigte nachteilige Änderung des § 2325 BGB, der bei einer Hinzuzählung von lebzeitigen Schenkungen zum Nachlass diese Schenkungen nunmehr pro rata temporis abwertet. Allerdings enthält die Erbrechtsreform nun auf der anderen Seite stärkere Wahlrechte des beschränkten Erben mit Blick auf die Frage, ob er die Erbschaft annehmen oder diese mit Blick auf ein Pflichtteilsrecht ausschlagen soll.

Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sogenannten „ Drei- Zeugen- Testaments“

In § 2250 BGB wird das Nottestament vor drei Zeugen geregelt. Voraussetzung für solch eine Errichtung des Testaments ist, dass sich der Testierende entweder an einem abgesperrten Ort aufhält oder sich in einer sehr nahen Todesgefahr befindet, sodass es für ihn unmöglich ist ,dass die Errichtung des Testaments vor dem Notar oder aber auch vor dem Bürgermeister, § 2249 BGB, […..]
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Formerfordernis des Testaments: Unwirksamkeit eines teils maschinenschriftlich teils handschriftlich verfassten Testaments

Sofern das maschinenschriftliche Schriftstück nur der näheren Erläuterung einer Verfügung dient ( nähere Erläuterung der Testamentsform entsprechenden Schriftstücks), so steht der Formwirksamkeit der Verfügung nichts entgegen. Falls aber der Inhalt der Verfügung nur aus dem maschinell geschriebenen Schriftstück zu entnehmen ist, der eigenhändig geschriebene Text keine letztwillige Verfügung erkennen lässt, so reicht dies der Wahrung der Testamentsform nicht aus. Zum […..]
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