von T. Tosounidis, Gr. Anwalt, LL.M. Die gesetzliche Erbfolge gemäß dem griechischen Zivilgesetzbuch ähnelt der Erbfolge nach deutschem Recht. Die gesetzliche Erbfolge unterliegt dem Recht des Staates, dem der Erblasser zum Todeszeitpunkt angehörte. Maßgeblich für das jeweils anwendbare Recht ist demnach ausschließlich die Staatsangehörigkeit einer Person.