Pressemitteilung: Ausdrückliche richterliche Anordnung bei Post- und Fernmeldeverkehr in der rechtlichen Betreuung

In Altenheimen oder ähnlichen Einrichtungen entspricht es der üblichen Praxis, dass die Post des Betreuten an Angehörige oder den Betreuer weitergeleitet wird. Dies stellt jedoch einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte des Betreuten dar. Die Weiterleitung der Post ist nämlich nur dann zulässig, wenn dies ausdrücklich in der Anordnung der Betreuung angeordnet wurde. In aller Regel kommt dies jedoch nur […..]
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Pressemitteilung: Kontaktverbot im Rahmen der Betreuung

Ist eine rechtliche Betreuung angeordnet, so kann dies sogar zu einem Kontaktverbot zwischen Eltern und Kindern führen. Was viele nicht für möglich halten, kommt in der Praxis leider viel zu oft vor. Zwar wird das Verhältnis zwischen Kindern und Eltern mit Art. 6 GG sogar von unserer Verfassung geschützt. Wird durch eine gerichtliche Maßnahme der Kontakt zwischen Elternteil und Kind […..]
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Pressemitteilung: Skandal im Betreuungsrecht – Befugnisse des Betreuers zur Entgegennahme, zum Öffnen und Anhalten von Post

Was vielen gänzlich unbekannt ist, ist, dass im Rahmen einer rechtlichen Betreuung sogar die Anordnung getroffen werden kann, dass ein Betreuer zur Entgegennahme, zum Öffnen und Anhalten von Post befugt. Das heißt für die Praxis, dass der Betreuer die Post an sich weiterleiten lassen kann. Der Betreuer kann in seinen Besitz gelangte Schriftstücke, die an den Betreuten gerichtet sind, öffnen und deren Inhalt zur Kenntnis nehmen, auch ohne dass die Einwilligung des Betreuten vorliegt. Ist auch das Anhalten von Post angeordnet, kann der Betreuer die ausgehende Post des Betreuten an sich nehmen. Inwieweit der Betreuer von diesen Möglichkeiten Gebrauch macht, hat er einzelfallbezogen gewissenhaft zu prüfen. Die Entscheidung obliegt ihm in eigener Verantwortung.
Dies bedeutet gravierende Einschnitte in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und in das im Grundgesetz garantierte Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis. Der Betreute wird durch eine solche Anordnung jeglicher Privatsphäre beraubt. Der Betreute kann nicht einmal mehr Briefe von seinen engsten Familienangehörigen empfangen, ohne dass diese vom Betreuer gelesen werden. Im schlimmsten Fall bedeutet dies die völlige gesellschaftliche Isolation des Betreuers.

Pressemitteilung: Trotz Vorliegen einer Vorsorgevollmacht ist eine Betreuerbestellung möglich

Auch dann wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, ist die Bestellung eines Betreuers nicht ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten zuwider läuft und eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen vorliegt. Dies wird in der Rechtsprechung dann angenommen, wenn der Bevollmächtigte sich nicht um die Sicherung des Lebensbedarfes des Betreuten kümmert oder er den […..]
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