Gesetzliche Erbfolge in Litauen

In Litauen ist es möglich, durch Testament seine Erben frei zu bestimmen. Ist dies nicht oder nicht wirksam geschehen, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Erbberechtigt sind Verwandte des Erblassers und der überlebende Ehepartner. Sind keine Erben zu ermitteln, fällt der Nachlass an den Staat.

Gesetzliche Erbfolge in Lettland

Die Erbfolge kann nach lettischem Recht vorrangig durch Testament bestimmt werden. Ist kein Testament verfasst worden oder nehmen die testamentarischen Erben die Erbschaft nicht an, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Erben sind danach sowohl der überlebende Ehegatte als auch Verwandte des Erblassers.

Testamente im finnischen Erbrecht

Das finnische Recht kennt keine Möglichkeit der Erbeinsetzung im eigentlichen Sinne durch Testamente, der Erblasser kann aber trotzdem durch Vermächtnisse  vollständig über sein Vermögen verfügen. Beschränkt ist er dabei durch Pflichtteilsrechte zugunsten seiner Abkömmlinge. Durch Testament ist auch die Anordnung von Bedingungen und Auflagen möglich.

Wie errichtet man ein wirksames Testament nach dänischem Recht?

Der Erblasser kann im dänischen Recht durch Testamente Erben einsetzen, aber z.B. auch Testamentsvollstreckung oder die Einbringung seines Vermögens in eine Stiftung anordnen. Ein Testament setzt für seine Wirksamkeit voraus, dass es frei von Zwang und wesentlichen Irrtümern im Zustand der Testierfähigkeit errichtet worden ist und die Formvorschriften wahrt. Testierfähig ist grundsätzlich jede volljährige Person, der nicht wegen Geisteskrankheit, vorübergehender […..]
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NORWEGISCHES ERBRECHT

– Stand 10. Februar 2011 – Dr. Roland Mörsdorf Partner Advokatfirmaet Grette DA, Oslo 1.    Erben Das norwegische Erbrecht kennt sowohl die gesetzliche als auch die testamentarische Erbfolge. Soweit sich daraus keine Erben ergeben, fällt die gesamte Erbschaft dem norwegischen Staat zu.

Pflichtteilsrechte nach schottischem Recht

Anders als im englischen Recht kann der Erblasser durch Testament nicht über sein gesamtes Vermögen frei verfügen. Ehe der Nachlassabwickler den Nachlass an den durch Testament Bedachten herausgibt, muss er die „legal rights“ des überlebenden Ehepartners oder der Abkömmlinge des Erblassers befriedigen.

Gesetzliche Erbfolge in Schottland

Auch nach schottischem Recht fällt der Nachlass zunächst an einen Nachlassabwickler (executor-nominate bzw. executor-dative). Dieser soll das Vermögen zunächst erfassen und verwalten. Nachdem alle Nachlassverbindlichkeiten beglichen sind und seine Aufgabe beendet ist, wird der Überschuss an die Erben ausgekehrt.

Kann auf das Pflichtteilsrecht verzichtet werden?

Da keine Pflicht zur Annahme der Erbschaft besteht, kann nach dem Todesfall ein Erb- oder Pflichtteilsberechtigter durch Ausschlagung auch auf seinen Pflichtteil verzichten. Ein Verzicht ist aber auch schon zu Lebzeiten des Erblassers möglich. Dies erfolgt durch einen Verzichtsvertrag, der meistens gegen Zahlung einer Abfindung abgeschlossen wird.

Enterbung und Pflichtteilsminderung

Kinder und Eltern des Erblassers sowie sonstige Vor- oder Nachfahren können grundsätzlich erb- bzw. pflichtteilsberechtigt sein. Durch eine Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser im Normalfall nur die Erbfolge bestimmen, die Pflichtteilsansprüche bleiben aber bestehen. In bestimmten Fällen kommt aber eine Reduzierung oder sogar eine vollständige Beseitigung des Pflichtteilsrechts in Betracht.

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