Zum Testamentsvollstreckerzeugnis bei Erbteilsvollstreckung

(OLG Hamm vom 15.2.2011, Az. 15 W 461/10) Wenn nur ein Erbteil der Testamentsvollstreckung unterliegt, beschränkt sich die Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers auf die Ausübung der Mitverwaltungsrechte des beschwerten Miterben. Im konkreten Fall hatte die Erblasserin Testamentsvollstreckung für den Erbteil eines Enkelkindes bis zu dessen 21. Geburtstag angeordnet und bestimmt, dass der Testamentsvollstrecker Verbindlichkeiten für den Nachlass eingehen dürfe und von […..]
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Erbrecht in Brasilien

Nach brasilianischem Erbrecht erwirbt der Erbe durch eine ausdrückliche oder konkludente Annahme der Erbschaft das gesamte aktive und passive Vermögen des Verstorbenen mit Rückwirkung auf den Erbfall.

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