Die erbberechtigten Ausländer stimmen im Wesentlichen mit den erbberechtigten Chinesen überein. Auch gleichen sich die Erbquoten der erbberechtigten Ausländer mit denen der Chinesen im Grundsatz. Problematisch ist jedoch mehr die Tatsache, was ein Ausländer in China vererben darf. Besonders deutlich wird diese Problematik bei Immobilien. Von Ausländern erworbene Grundstücke fallen nach deren Ableben automatisch in den Besitz des Staates. Anders […..]
Weiterlesen >