V. Nachlassverfahren (Kirgisistan)

Der Erblasser kann bei testamentarischer Erbfolge einen Testamentsvollstrecker beauftragen, der allerdings nicht zum Kreis der Erben gehören darf. Des Weiteren steht es den Erben offen einvernehmlich einen Miterben zur Verwaltung des Nachlasses einzusetzen. Soweit nur teilweise eine testamentarische Erbfolge gegeben ist, steht es den gesetzlichen Erben offen, einen Nachlassverwalter zu beauftragen. Dieser hat sich dann nur um die Abwicklung des […..]
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VI. Kollisionsrecht (Kirgisistan)

Bei beweglichem Vermögen ist nach kirgisischem Erbkollisionsrecht im Fall der testamentarischen oder gesetzlichen Erbfolge das Recht des letzten Wohnsitzes entscheidend. Wohnsitz ist dabei der Ort, wo die Person lebt oder sich überwiegend aufhält. Allerdings steht es dem Erblasser auch zu, das auf ihn anzuwendende Erbstatut selbst auszuwählen. Bedingung ist jedoch, dass der Erblasser Staatsbürger des entsprechenden Staates ist. Bei unbeweglichem […..]
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Erbrecht in Südafrika

Erbrecht in Südafrika Abschnitt 1: Einführung Das Erbrecht Südafrikas ist überwiegend römisch-holländisches Herkunftsrecht und damit gemeines Recht (sog. common law). Es gibt zahlreiche unterschiedliche Rechtsquellen die sich mit gesetzlicher Erbfolge (Octrooi, Politieke Ordonnantie, Interpretatie, Succession Act 1934, Children’s Act 1969) und gewillkürter Erbfolge (Wills Act 1953, Ordinance Nr.15, 1845, Ordinance Nr.1, 1856, Ordinance Nr.14, 1903, Ordinance Nr.11, 1904, Proclamation Nr.23, […..]
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