Kann ich bestimmen, nach welchem Recht ich beerbt werden soll?

Anders als z.B. im Vertragsrecht ist eine Rechtswahl im Erbrecht grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht für ausländische Erblasser, die in Deutschland unbewegliches Vermögen (Immobilien) besitzen. In diesem Fall ist eine Wahl deutschen Rechts für die in Deutschland befindlichen Immobilien oder einen Teil davon möglich, vgl. Art. 25 Abs.2 EGBGB. Auch die meisten anderen Rechtsordnungen lassen eine Rechtswahl nicht zu.

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