II. Testamentsformen (Argentinien)

Im argentinischen Erbrecht gibt es keine Testamente, die von mehreren geschlossen werden. Gemeinschaftliche Testamente und auch Erbverträge sind somit im argentinischen Erbrecht ausgeschlossen.

1. Handschriftliches Testament
Das handschriftliche Testament muss komplett vom Erblasser geschrieben worden sein. Es muss mit Datum und Unterschrift versehen sein. Die Wahl der Sprache ist dabei irrelevant.

2. Das Testament in öffentlicher Urkunde
Das öffentliche Testament muss in Gegenwart von drei Zeugen und einem Notar errichtet und vorgelesen werden. Dabei dürfen weder die Zeugen, noch der Notar, sowie Verwandte bis zum vierten Grad der Zeugen oder des Notars im Testament bedacht werden.

3. Das geheime Testament
Beim geheimen Testament muss unterschrieben werden und dann vor 5 Zeugen in einem verschlossenen Umschlag einem Notar übergeben werden.

Ein Testament ist jederzeit wieder widerrufbar.

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