III. Pflichteilsansprüche (Argentinien)

Alle gesetzlichen Erben mit Ausnahme der Seitenverwandten haben einen Pflichtteilsanspruch. Den Vorfahren steht jedoch nur ein Pflichtteilsanspruch zu, wenn der Verstorbene keine Abkömmlinge hat. Der jeweilige Anteil wird aus der gesetzlichen Erbfolge berechnet.
Die Vorbehaltsquote der Nachkömmlinge beträgt vier Fünftel des Nachlasses. Allerdings ist der Anteil des überlebenden Ehegatten an der Vorbehaltsquote zu beachten.

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