IV. Nachlassverfahren (Äthiopien)

Das Testament wird grundsätzlich 40 Tage nach dem Tod durch den Vollstrecker des Erblassers eröffnet. In Bestimmten Fällen gibt es eine Ausnahme zu dieser Regelung. Beispielsweise, wenn der Erblasser etwas anderes angeordnet hat, oder das Testament später gefunden wird (dann ist es innerhalb von 30 Tagen nach dem Fund zu eröffnen).
Bei der Versammlung zur Testamentseröffnung müssen die gesetzlichen Erben oder zumindest vier nicht entmündigte volljährige Personen teilnehmen. Während dieser Versammlung wird durch den Nachlassverwalter festgestellt, wer zu welchem Anteil und in welcher Form als Erbe eingesetzt ist.
Soweit offensichtlich, dass kein Testament vorliegt, werden die Betroffenen durch den Nachlassverwalter darüber informiert, wer nach dessen Ansicht berechtigt ist, einen Teil des Nachlasses zu erhalten.

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