IV. Pflichteilsansprüche (Australien)

Pflichtteilsansprüche wie im deutschen Recht gibt es im australischen Erbrecht nicht. Vielmehr wird nahen Verwandten in vielen australischen Jurisdiktionen ein Anspruch auf Familienunterhalt zugesprochen. Dieser muss jedoch vor einem Gericht geltend gemacht werden.

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