V. Nachlassverfahren (Australien)

Der Nachlassende kann in seinem Testament einen sog. executor einsetzen, der mit der Vollstreckung des Testaments betraut wird. Voraussetzung dafür, dass er dieses Amt ausüben kann, ist allerdings auch, dass ihm von offizieller Seite das sog. probate erteilt wird.
Wurde kein executor bestimmt, setzt der zuständige probate court oder registrar eine Person ein, welche die Durchführung des Testaments vornehmen soll.

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