VI. Kollisionsrecht (Australien)

Wie bereits erwähnt wird das Erbrecht in Australien in jeder einzelnen Jurisdiktion unterschiedlich geregelt. Deshalb spielt das Kollisionsrecht im australischen Erbrecht eine besonders große Rolle. Für die Bestimmung des anzuwendenden Erbrechts gibt es insbesondere zwei Anknüpfungspunkte. Es muss festgestellt werden, ob es sich bei den einzelnen Nachlassgegenständen um movables oder immovables handelt, also ob es ein beweglicher Gegenstand ist oder nicht. Welcher Gegenstand zu welcher Kategorie gehört wird durch das Recht am Belegenheitsort der Sache festgelegt.
Für die movables ist erbrechtliche Kollisionsnorm des domicile Erblassers einschlägig, für die immovables die Kollisionsnorm des Rechts des Belegenheitorts.

– Gesetzliche Erbfolge nach Kollisionsrecht
Die Witwe erbt teils eine feste Quote am Reinnachlass des beweglichen Vermögen, teils eine feste Summe vom Reinnachlass des beweglichen Vermögens. Der Rest des Nachlasses geht an die Kinder. Bei der Berechnung der Höhe der Quote bzw. der Summe sind die Belegenheitsorte des Nachlasses zu berücksichtigen.
Bei der Beurteilung des unbeweglichen Nachlasses in einer australischen Jurisdiktion oder im Ausland ist jeder Fall gesondert zu behandeln, wenn der Belegenheitsort des immovables und das domicile (Rechtsbereich, wie im angloamerikanischen Recht) auseinanderfallen.

– Wirksamkeit und Auslegung eines Testaments
Für die Feststellung ob ein Testament wirksam ist, muss als Prüfungsmaßstab das Erbstatut herangezogen werden. Beweisfragen, bzw. prozessuale Fragen bezüglich einer etwaigen Auseinandersetzung aufgrund des Nachlasses sind nach den Prozessvorschriften des jeweiligen Gerichtsstandorts zu behandeln.

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