V. Kollisionsrecht (Bolivien)

Hinsichtlich des anzuwendenden Rechts knüpft das bolivianische Recht unabhängig von der Staatsangehörigkeit immer an den Ort des letzten Wohnsitzes des Erblassers an. Soweit der Erblasser im Ausland verstorben, tritt der Erbfall am letzten Wohnort in Bolivien ein. Das hat zur Folge, dass hat zur Folge, dass auf das sich in Bolivien befindende Vermögen immer das bolivianisches Erbrecht angewendet wird, was wiederum zu Nachlassspaltung führen kann, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz und Vermögen im Ausland hatte.

Zur Beantwortung der Frage, ob ein Testament formwirksam erstellt worden ist, sollen im Wesentlichen die von Bolivien abgeschlossenen Staatsverträge oder hilfsweise die bolivianischen Formvorschriften als Kriterien herangezogen werden.
Im Ausland lebende Bolivianer können dort ihr Testament nach den Formvorschriften ihres Wohnsitzes errichten

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