Ausschlagung bei gegenseitiger Verfügung unter Ehegatten

Die Ausschlagung des Erbes aus einem gemeinschaftlichen Testament durch den überlebenden Ehegatten kann die Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments zur Folge haben, wenn der überlebende Ehegatte eine neue abweichende Verfügung von Todeswegen im Sinne von § 2270 BGB trifft. Eine erneute Änderung der letztwilligen Verfügung ändert die Unwirksamkeit nicht. BGH Urt. 12.01.2011 –IV ZR 230/09

Erbschaftsausschlagung/ Anfechtung

Die Ausschlagung der Erbschaft aus allen Berufungsgründen, ist nicht anfechtbar, da sie neben den bekannten auch die unbekannten Berufungsgründe erfasst. Dies wird damit begründet, dass der Ausschlagende mit der Begründung zur Ausschlagung „aus allen Berufungsgründen“ gezeigt hat, dass er in keiner Weise mit dem Erbe in Berührung kommen will.

Die Stiftung im Erbrecht: Vermeidung der Zerschlagung einer Vermögensmasse

Oft lassen sich Probleme, die im Zusammenhang mit der Unternehmens- und Vermögensnachfolge auftreten, nicht ausreichend mit Mitteln des Erbrechts lösen. Der Alleinerbe wird gem. § 1922 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten die zum Nachlass gehören. In der Regel ist aber nicht nur ein Erbe, sondern eine Mehrheit von Erben berufen, sog. Miterbengemeinschaft. Dies führt nicht […..]
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Stiftungsrecht und Stiftungsgründung

I. Begriff, Rechtsgrundlagen und Erscheinungsformen der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts 1. Begriff Unter einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts im Sinne der §§ 80 88 BGB versteht man eine mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit ausgestattete Organisation, welche bestimmte durch ein Stiftungsgeschäft festgelegte Zwecke mit Hilfe eines diesen Zwecken dauerhaft gewidmeten Vermögens verfolgt. Die Stiftung hat keinen personalen Eigentümer. Vielmehr ist sie von natürlichen […..]
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