Spanische Erbschaftssteuer im Lichte der rechtlichen Anforderungen der Europäischen Union

Wenn ein europäischer Bürger sein Wohnsitz außerhalb von Spanien hat und in den letzten 4 Jahren Vermögenswerte in Spanien aus Schenkungen oder Erbschaften versteuern musste, hat dieser möglicherweise einen höheren Betrag an Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer dem spanischen Fiskus abgegeben, als nach EU-Recht vorgeschrieben. Dieser Anteil kann zurückgefordert werden.

Wer wird im Fremdrechtserbschein als Erbe ausgewiesen?

Der Fremdrechtserbschein unterliegt den gewöhnlichen Vorschriften des deutschen Erbscheinverfahrensrechtes. Es ist deswegen auch aus Sicht des deutschen Rechtes zu bestimmen, welche Rechtspositionen vermerkt werden können. Als Erbe in diesem Sinne ist anzusehen, wer eine Rechtsstellung erlangt, die der eines deutschen Erben gleichwertig ist.

Wann wird ein gegenständlich beschränkter Erbschein erteilt?

EinErbschein kann gegenständlich beschränkt sein. Das bedeutet, dass er nur für bestimmte Gegenstände, z.B. die in Deutschland belegenen Nachlassgegenstände, Beweiskraft besitzt. Ein Antrag auf einen gegenständlich beschränkten Erbschein kann gestellt werden, wenn sich Nachlassgegenstände auch im Ausland befinden. Ob deutsches oder ausländisches Erbrecht anwendbar ist, ist dagegen nunmehr gleichgültig.

Wie kann einer Nachlasspaltung vorgebeugt werden?

DenEintritt von Nachlasspaltung vollständig zu verhindern, ist oft nur schwer möglich. Wird das Problem rechtzeitig bedacht, kann z.B. je nach Einzelfall der Wohnsitz verlegt werden. Tritt die Nachlassspaltung infolge ausländischen Immobiliarvermögens ein, kann dieses unter Umständen auf eine Gesellschaft übertragen werden, sodass im Todesfall nur die Gesellschaftsanteile als bewegliches Vermögen in den Nachlass fallen. Einfacher und in jedem Fall dringend […..]
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Kann ich bestimmen, nach welchem Recht ich beerbt werden soll?

Anders als z.B. im Vertragsrecht ist eine Rechtswahl im Erbrecht grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht für ausländische Erblasser, die in Deutschland unbewegliches Vermögen (Immobilien) besitzen. In diesem Fall ist eine Wahl deutschen Rechts für die in Deutschland befindlichen Immobilien oder einen Teil davon möglich, vgl. Art. 25 Abs.2 EGBGB. Auch die meisten anderen Rechtsordnungen lassen eine Rechtswahl nicht zu.

Internationale Erbfälle: Anwendbares Recht

Ein Erbfall kann einen „internationalen“ Bezug zum Beispiel dadurch erhalten, dass der Erblasser nicht die Staatsangehörigkeit seines Wohnsitzstaates besaß oder dass zum Nachlass Vermögensgegenstände im Ausland gehören. In diesen Fällen muss zunächst geklärt werden, welches Recht zur Anwendung kommt, ehe z.B. beurteilt werden kann, wer Erbe geworden ist oder ob Pflichtteilsansprüche bestehen.

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