Nach armenischem Erbrecht handelt es sich bei den gesetzlichen Erben der ersten Ordnung um die Kinder, den Ehegatten und die Eltern des Erblassers. Adoptiveltern und Kinder sind dabei den leiblichen gleichzustellen. Dabei erhalten alle Erben die gleiche Quote. Abkömmlinge eines verstorbenen Erben haben ein Eintrittsrecht für die Position ihres verstorbenen Eltern- bzw. Großelternteil. Soweit kein Erbe der ersten Ordnung existiert […..]
Weiterlesen >