Das bolivianische Erbrecht kennt 5 Ordnungen der gesetzlichen Erben. Das sind der Reihe nach die Abkömmlinge des Erblassers, die Aszendenten, die Ehegatten bzw. Lebensgefährten, die Verwandten in der Seitenlinie und der Staat. Die Besonderheit des bolivianischen Erbrechts ist, dass in jeder Linie der vom Grad her nähere Verwandte den vom Grad her ferneren Verwandten vom Erbe ausschließt. Dieser Grundsatz kann […..]
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