I. Gesetzliche Erbfolge (Bolivien)

Das bolivianische Erbrecht kennt 5 Ordnungen der gesetzlichen Erben. Das sind der Reihe nach die Abkömmlinge des Erblassers, die Aszendenten, die Ehegatten bzw. Lebensgefährten, die Verwandten in der Seitenlinie und der Staat. Die Besonderheit des bolivianischen Erbrechts ist, dass in jeder Linie der vom Grad her nähere Verwandte den vom Grad her ferneren Verwandten vom Erbe ausschließt. Dieser Grundsatz kann […..]
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II. Testamentsformen (Bolivien)

Im bolivianischen Erbrecht gibt es keine gemeinschaftlichen oder gegenseitigen Testamente. Die Errichtung eines Testaments ist ein höchstpersönlicher Akt und kann daher nicht unter Bevollmächtigung erfolgen. Das bolivianische Erbrecht kennt zwei Formen des Testaments: das ordentliche und das außerordentliche Testament.

III. Pflichteilsansprüche (Bolivien)

Die Testierfreiheit wird in Bolivien durch das Noterbenrecht eingeschränkt. Genauer gesagt, wird das Noterbenrecht der testamentarischen Erbfolge vorangestellt. Wie hoch der Anteil des Noterbenrechts ist, hängt vom Verwandtschaftsgrad der Noterben ab. Soweit der Erblasser Kinder oder Enkelkinder hat fallen ihnen vier Fünftel des gesamten Nachlasses zu. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichzustellen. Hat der Erblasser keine Kinder so steht den Aszendenten […..]
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IV. Nachlassverfahren (Bolivien)

Auch in Bolivien gibt es eine Erbengemeinschaft. Diese ist sozusagen der Zustand der ungeteilten Erbschaft. Die Erbengemeinschaft löst sich somit mit der Nachlassteilung auf. Die Auseinandersetzung mit dem Nachlass kann in zwei Fällen unproblematisch außergerichtlich stattfinden. Zum einen wenn sich die Erben im Einvernehmen über die Teilung des Erbes einigen und zum anderen wenn eine testamentarische Erbteilung vorgesehen wurde.

V. Kollisionsrecht (Bolivien)

Hinsichtlich des anzuwendenden Rechts knüpft das bolivianische Recht unabhängig von der Staatsangehörigkeit immer an den Ort des letzten Wohnsitzes des Erblassers an. Soweit der Erblasser im Ausland verstorben, tritt der Erbfall am letzten Wohnort in Bolivien ein. Das hat zur Folge, dass hat zur Folge, dass auf das sich in Bolivien befindende Vermögen immer das bolivianisches Erbrecht angewendet wird, was […..]
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