I. Gesetzliche Erbfolge (Costa Rica)

Die Erben der ersten Ordnung sind die Kinder (auch Adoptivkinder), die Eltern, die Ehegatten und die Partner aus nichtehelicher Lebensgemeinschaft (!). Die Großeltern, sowie deren Vorfahren bilden die Erben der zweiten Ordnung, die legitimen Geschwister die der Dritten Ordnung, die Nichten und Neffen die der vierten Ordnung und die Onkel und Tanten die der fünften Ordnung. Die Erben der vorderen […..]
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II. Testamentsformen (Costa Rica)

In Costa Rica gibt es zwei Testamentsformen das offenen und das verschlossene Testament. -Offenes Testament Das offene Testament kann sowohl vor dem Notar oder in Anwesenheit von 6 Zeugen erstellt werden. Schreibt und unterschreibt der Erblasser das Testament selber müssen nur vier Zeugen anwesend sein -verschlossenes Testament Das Testament kann vom Testator selbst oder einer dritten Person erstellt werden. Der […..]
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IV. Kollisionsrecht (Costa Rica)

Bezüglich des Erbstatuts müssen vier verschiedene Fallgruppen unterschieden werden: -Costaricanischer Erblasser mit letzten Wohnsitz in Costa Rica Bewegliches und unbewegliches Vermögen in Costa Rica wird nach costaricanischem Belegenheitsrecht behandelt. Auf das Vermögen im Ausland wird das costaricanische Wohnsitzrecht angewendet. -Costaricanischer Erblasser mit letztem Wohnsitz im Ausland Costaricanisches Erbrecht wird auf das bewegliche und unbewegliche Vermögen in Costa Rica angewendet. Für […..]
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