Wie errichtet man ein wirksames Testament nach dänischem Recht?

Der Erblasser kann im dänischen Recht durch Testamente Erben einsetzen, aber z.B. auch Testamentsvollstreckung oder die Einbringung seines Vermögens in eine Stiftung anordnen. Ein Testament setzt für seine Wirksamkeit voraus, dass es frei von Zwang und wesentlichen Irrtümern im Zustand der Testierfähigkeit errichtet worden ist und die Formvorschriften wahrt. Testierfähig ist grundsätzlich jede volljährige Person, der nicht wegen Geisteskrankheit, vorübergehender […..]
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