Auslegungschwierigkeiten bei Ehegattentestamenten

Das OLG München hat in einem Beschluss vom 19.12.2012, 31 Wx 434/12, bestätigt, dass die Auslegung von Ehegattentestamenten in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten führt. Im streitigen Fall hatten die Eheleute keine Regelung für den Fall getroffen, dass der erste Ehepartner verstirbt. Es war dann zu prüfen, ob der Ehegatte erbt oder alle gesetzliche Erben, beispielsweise die Abkömmlinge. Das Gericht […..]
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Ehegatteninnengesellschaft und Güterstandschaukel

Eine Ehegatteninnengesellschaft ist in der Regel eine Situation in der beide Ehegatten zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks jeweils Beiträge insbesondere in Form von Geld oder Dienstleistungen erbringen. In einem solchen Fall kann, wenn diese gemeinsame Tätigkeit einen im Verhältnis zur Ehe übergeordneten Zweck verfolgt, dies im Rahmen der Regelungen der §§ 705 ff. BGB, respektive der §§ 105 ff. HGB […..]
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Der Begriff der Wechselbezüglichkeit

Die Wechselbezüglichkeit ist ein Begriff aus dem Bereich des Ehegattentestaments und findet sich in § 2270 Abs.1 BGB. Demnach sind solche Verfügungen in einem Ehegattentestament wechselbezüglich, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre.

Nießbrauchrecht/ Abgrenzung Vermächtnis zum Vorerben bei Ehegatten

Soweit dem überlebenden Ehegatten im Testament die Nutzung einer Immobilie auf Lebzeiten zugesichert wird, ist fraglich, ob es sich bei dieser Zusicherung um ein Vermächtnis, oder um eine Einberufung als Vorerbe handelt. Problematisch ist dabei, dass die rechtliche Stellung des „Nießbrauchberechtigten“ je nach Situation unterschiedlich zu bewerten ist. So haftet der Vorerbe lediglich für die Werterhaltung der Immobilie, während der […..]
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Auslegung von gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten

Gemeinschaftliche Ehegattentestamente entfalten nach dem Tod des ersten Ehepartners für den überlebenden Teil eine Bindungswirkung, die mit einem Erbvertrag vergleichbar ist. Dann kann der überlebende Ehegatte das Testament nicht mehr ändern und z. B. einen anderen Erben benennen. Es bleibt bei der sog. Schlusserbeneinsetzung des Ehegattentestamentes.

Forderungen der Ehegatten bei Auflösung einer Innengesellschaft

In vielen Fällen hat ein Ehegatte im Geschäft oder Betrieb des anderen mitgearbeitet. Findet nunmehr ein Ausgleich des Zugewinns nicht statt, gleichgültig aus welchen Gründen, so können  dennoch Forderungen des überlebenden Ehegattens aus dem Innenverhältnis bestehen. Bei diesen Forderungen handelt es sich um Erblasserschulden, die den Nachlass schmälern.

Pflichtteilsergänzungsrecht gegen Testierfreiheit – Was darf der Erblasser verschenken?

Das Pflichtteilsrecht garantiert einem bestimmten Personenkreis- Abkömmlingen, Eltern oder Ehegatten des Erblassers- eine Beteiligung am Nachlass, auch gegen den Willen des Verstorbenen. Diese Garantie wirkt aber in gewisser Weise schon vor dem Erbfall: Verschenkt der Erblasser vor seinem Tode Teile seines Vermögens, so ordnet das Gesetz in § 2325 BGB an, dass der Wert dieser Schenkung ebenfalls Gegenstand etwaiger Pflichtteilsansprüche […..]
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Ehegattenerbrecht und die bereits eingereichte Scheidung

Fraglich ist, ob das Ehegattenerbrecht bereits dann wegfällt, wenn der Scheidungsantrag eingereicht wurde. Über einen so gelagerten Fall hatte kürzlich der BGH zu entscheiden. Der Erblasser und seine Ehefrau trennten sich im Juli 1988. Daraufhin erhob der Ehemann die Scheidungsklage in Spanien wegen der dort gegebenen örtlichen Zuständigkeit. Die Eheleute hatten ihren Wohnsitz zur damaligen Zeit nämlich in Spanien. Im […..]
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Böswillige Schenkungen bei Erbvertrag oder gemeinschaftlichem Testament

Wurde ein Erbvertrag geschlossen oder ein gemeinschaftliches Testament errichtet, dann kann die Einsetzung eines Vertrags- oder Schlusserben nicht mehr durch letztwillige Verfügung widerrufen werden. Diese Bindungswirkung versucht der Erblasser in vielen Fällen dadurch zu umgehen, dass er dritten Personen Zuwendungen aus dem späteren Nachlass zu Lebzeiten zukommen lässt. Die Vorschrift des § 2287 BGB dient dem Schutz des Vertrags- oder […..]
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Ehebezogene Zuwendungen im Pflichtteilsrecht

Wenn Ehegatten einander Vermögensgegenstände zuwenden, so wird dies rechtlich nicht als Schenkung betrachtet. Man sieht darin vielmehr einen Beitrag zur Unterstützung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Hierfür wurde ein eigenständiges Rechtsinstitut entwickelt, die „unbenannte“  oder „ehebezogene“ Zuwendung. Problematisch können solche Zuwendungen werden, wenn erbrechtliche Sonderbestimmungen zu beachten sind. Denn durch eine solche Zuwendung mindert sich das Vermögen des Ehegatten, was gleichzeitig eine […..]
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Auch Einzeltestamente von Ehegatten können ausnahmsweise wechselbezüglich sein

Wechselbezügliche Verfügungen im Sinne des § 2270 BGB werden in der Regel bei einem gemeinschaftlichen Testament angenommen. In einem gemeinschaftlichen Testament können die Ehegatten ihren letzten Willen gemeinsam in einem Dokument bekunden, was die Errichtung des Testaments insgesamt erleichtert. Von wechselseitigen Verfügungen spricht man dann, wenn die Ehegatten ihre jeweiligen letztwilligen Verfügungen voneinander abhängig machen. Wie verhält es sich jedoch, […..]
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„Katastrophenformel“ im Ehegattentestament

Oftmals werden in gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten Formulierungen verwendet, die für den Fall des „miteinander durch irgendein Ereignis Sterbens“ Anwendung finden sollen. Solche Formeln werden auch als „Katastrophenformeln“ bezeichnet. Kürzlich hat das OLG München entschieden, dass die Anordnung der Erbeinsetzung in solchen Testamenten, in denen eine „Katastrophenformel“ verwendet wird, nicht nur für den Fall gilt, dass die Ehepartner wirklich zeitgleich sterben, sondern […..]
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