Nachlassspaltung als erbrechtliches Gestaltungsmittel

A. Der Begriff der Nachlassspaltung Bei einem Erbfall mit internationalem Bezug stellt sich regelmäßig die Frage, nach welcher Rechtsordnung sich die Verteilung des Nachlasses beurteilt. Grundsätzlich gilt, dass es auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers ankommt. In bestimmten Fällen kann es allerdings vorkommen, dass der Erblasser über Immobilieneigentum im Ausland verfügt. Im Einzelfall ist es dann möglich, dass ausländisches Erbrecht mit […..]
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