Ansprüche bei einem Missbrauch der Vorsorge- oder Kontovollmacht

Im Rahmen von Erbfällen ist immer wieder ein Problem, dass Dritte oder Miterben im Rahmen von Vorsorge- oder Kontovollmachten für den Erblasser gehandelt haben und zwar vor oder nach dem Tod. Hieraus können sich Ansprüche der (benachteiligten) Erben ergeben. Wurde eine Vollmacht gegeben, so liegt rechtlich meistens ein sog. Auftragsverhältnis vor. Der Vollmachtgeber und damit der Erbe hat hieraus einen […..]
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Vor- und Nacherbschaft zur Unternehmensnachfolge

Sinn und Zweck: Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft nach §§ 2100 ff. BGB ist eine testamentarische Gestaltungsmöglichkeit, um insbesondere Unternehmen über Generationen hinweg im Nachlass und damit in der Familie zu erhalten. Grundlegend ist die Erhaltung des Unternehmens für eine oder mehrere Generationen. Die Fortführung des Unternehmens steht im Vordergrund. Der Unternehmer gibt sein Unternehmen in mehreren Vor- und […..]
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Welche Regeln gelten bei der Erbfolge und Gesellschaftsanteilen?

Folgende Regelungen gelten für das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft durch Tod für nachfolgend be-nannte Gesellschaftsformen. Für die GBR (a) regelt § 727 Abs.1 BGB, dass die Gesellschaft beendet wird, soweit ein Gesellschafter durch Tod aus der Gesellschaft ausscheidet. Grund hierfür ist das enge, persönliche Verhältnis zwischen den Gesellschaftern. Ein automatischer Austausch der Gesellschafter ist damit nicht vereinbar. Die […..]
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Aktuelle Änderungen im internationalen Erbrecht

Die EU hat mit der Verordnung Nr. 650/2012 eine für Mitgliedstaaten verbindliche rechtliche Regelung für das einzelstaatliche Erbrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten getroffen. Die Verordnung ist in Kraft getreten und für Erbfälle ab 2015 relevant. Schon jetzt ergibt sich aus der Neuregelung ein erheblicher Beratungsbedarf.

Die Funktionen des Erbscheins

Der Erbschein dient dem Schutz des Rechtsverkehrs und berücksichtigt, dass regelmäßig die Gefahr besteht, dass eine Person mit einem potentiellen Erben ein Rechtsgeschäft über einen Nachlassgegenstand abschließt und sich erst später herausstellt, dass eine andere Person Erbe geworden ist. Mit Blick auf den Grundsatz der Universalsukzession nach § 1922 BGB und die Fragestellung eines (gutgläubigen) Erwerbs vom Nichtberechtigten nach §§ […..]
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Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

Formen der Erbauseinandersetzung sind: Fall 1: einvernehmliche Erbauseinandersetzung, §§ 2042 ff. BGB Fall 2: Auseinandersetzungsvertrag, dabei können sich die Miterben endgültig und abschließend hinsichtlich der Verteilung des Nachlasses einigen. Der Vertrag ist grundsätzlich formfrei, mit Ausnahmen bei der formbedürftigen Übertragung von einzelnen Nachlassgegenständen (Immobilien).

Ehegatteninnengesellschaft und Güterstandschaukel

Eine Ehegatteninnengesellschaft ist in der Regel eine Situation in der beide Ehegatten zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks jeweils Beiträge insbesondere in Form von Geld oder Dienstleistungen erbringen. In einem solchen Fall kann, wenn diese gemeinsame Tätigkeit einen im Verhältnis zur Ehe übergeordneten Zweck verfolgt, dies im Rahmen der Regelungen der §§ 705 ff. BGB, respektive der §§ 105 ff. HGB […..]
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Die Anfechtung im deutschen Erbrecht

Das deutsche Erbrecht kennt folgende Arten eines Irrtums, der zu einer Anfechtung berechtigt. Fall 1 ist der sog. Irrtum über die Erklärungshandlung. Demnach liegt ein Irrtum gemäß §§ 2078 Abs.1, 119 Abs.1 BGB darin, dass das äußere Erklärungsverhalten des Erblassers im Widerspruch zu seinem tatsächlichen Willen steht. Klassische Fälle sind das Verschreiben oder Versprechen.

Der Begriff der Wechselbezüglichkeit

Die Wechselbezüglichkeit ist ein Begriff aus dem Bereich des Ehegattentestaments und findet sich in § 2270 Abs.1 BGB. Demnach sind solche Verfügungen in einem Ehegattentestament wechselbezüglich, von denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre.

Der Begriff der Nachlassspaltung

Das Recht kennt grundsätzlich drei Anknüpfungspunkte für die Frage, in welchen Fällen es Anwendung findet: die Staatsangehörigkeit des Betroffenen, dessen letzter Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt oder die Belegenheit der betroffenen Sache.

Was ist die Andeutungstheorie?

Die Andeutungstheorie entfaltet Aussagekraft im Rahmen der Auslegung letztwilliger Verfügungen von Todes wegen. Dort ist der Wille des Erblassers gemäß § 133 BGB festzustellen. Erster Ansatzpunkt hierfür ist der Wortlaut des beispielsweise einseitigen, handschriftlichen Testaments. Soweit der Wille des Erblassers hierdurch nicht abschließend ermittelt werden kann, dürfen im Rahmen der Auslegung auch Umstände außerhalb der letztwilligen Verfügung von Todes wegen […..]
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Adoptierte sind nicht automatisch gesetzliche Erben?

Das OLG Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 11.06.2012, AZ 14 Wx 76/11, die Bedeutung einer wohl überlegten Testamentsgestaltung belegt. Im Sachverhalt ging es darum, dass eine Erblasserin ein Kind adoptiert hatte, in einem späteren handschriftlichen Testament aber eine Schwester als Alleinerbin eingesetzt hatte.

Beispielsfall Deutschland / Mazedonien

Der Erblasser Herr I. ist mazedonischer Staatsangehöriger, seit der Geburt des Sohnes, mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland. Gesetzliche Erben sind vorhanden, da Herr I. verheiratet war und einen minderjährigen Sohn hatte, sowie seine Eltern. Es ist sowohl bewegliches als auch unbewegliches Vermögen vorhanden. Ein Testament gibt es nicht.

Beispielsfall Deutschland / Niederlande

Die Erblasserin Frau H. war niederländische Staatsangehörige, jedoch mit Wohnsitz in Deutschland. Es gibt sieben gesetzliche Erben sowie ein Testament in dem drei Personen benannt sind, welche zu gleichen Teilen erben sollen. Da Frau H. niederländische Staatsangehörige war, ihren Wohnsitz jedoch in Deutschland hatte, ist nun fraglich, welches Erbrecht hier Anwendung findet (das deutsche oder das niederländische?), ob das Testament […..]
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Beispielsfall: Deutschland / Großbritannien

Der verstorbene Herr B. ist britischer Staatsangehöriger mit ausschließlichem Wohnsitz in Deutschland. Der Nachlass enthält sowohl bewegliches als auch unbewegliches Vermögen. Es liegt kein Testament vor, es kommen jedoch gesetzliche Erben in Frage. Dies sind vorliegend seine Ehefrau und zwei volljährige Kinder. Die Frage ist nun, welches Erbrecht hier zur Anwendung kommt, das deutsche oder das britische.

Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers bei Schenkungen

Bei Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten tritt häufig der Fall auf, dass sich Eheleute darauf einigen, dass im Fall des Versterben des ersten Ehegatten der überlebende Teil den gesamten Nachlass als Vollerbe erhält und dann in der Regel die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen als Erben des Letztversterbenden eingesetzt werden. Ein häufiger Irrtum besteht aber darin, dass durch eine solche Regelung […..]
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Wann wird ein gegenständlich beschränkter Erbschein erteilt?

EinErbschein kann gegenständlich beschränkt sein. Das bedeutet, dass er nur für bestimmte Gegenstände, z.B. die in Deutschland belegenen Nachlassgegenstände, Beweiskraft besitzt. Ein Antrag auf einen gegenständlich beschränkten Erbschein kann gestellt werden, wenn sich Nachlassgegenstände auch im Ausland befinden. Ob deutsches oder ausländisches Erbrecht anwendbar ist, ist dagegen nunmehr gleichgültig.

Erbverzicht

Verwandte des Erblassers sowie sein Ehegatte, aber auch der Verlobte, können durch einen notariell beurkundeten Vertrag mit dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten.

Wann benötige ich einen Erbschein?

Der Erbschein ist eine Bestätigung über die Erbenstellung, die vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Er gibt an, wer Erbe ist und ob bzw. inwieweit der Erbe in der Verfügung über den Nachlass eingeschränkt ist (z.B. durch Testamentsvollstreckung). Der Erbschein bestätigt allerdings nur die vermeintliche erbrechtliche Lage und gestaltet sie nicht neu.

Erbverzicht gegen Abfindung

Meistens wird ein Erbverzicht entweder zugunsten einer bestimmten Person erklärt oder gegen eine Abfindung des Verzichtenden. Rechtlich ist aber der Erbverzicht von der Leistung der Abfindung unabhängig. Dies beinhaltet die Gefahr, dass der Verzichtende nach der Erklärung des Erbverzichts die Abfindung nicht erhält. Um dies zu verhindern, kann z.B. der Erbverzicht aufschiebend bedingt werden; er wird dann erst wirksam, wenn […..]
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Wie kann ich die Erbschaft ausschlagen?

Eine wirksame Ausschlagung führt dazu, dass die Erbschaft als nicht angefallen gilt. Die Erbfolge wird also neu festgestellt, wobei der Ausschlagende so behandelt wird, als wäre er vor dem Erblasser verstorben. Die Wirksamkeit der Ausschlagung hängt davon ab, dass sie form- und fristgerecht erklärt worden ist und die Erbschaft nicht schon zuvor angenommen wurde.

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