Wie hafte ich als Erbe für Schulden des Erblassers?

Mit dem Todesfall tritt der Erbe nach deutschem Recht kraft Gesetzes in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Sein privates Vermögen, das er bereits vor dem Erbfall besaß und der Nachlass verschmelzen zu einer Vermögensmasse. Der Erbe haftet deswegen für Schulden des Erblassers nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit seinem Privatvermögen. Diese unbeschränkte Haftung lässt sich aber […..]
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