Testament – Diktat

Es kommt häufig vor, dass dem alten Menschen Testamente diktiert werden. Dies sieht man oft schon anhand von Formulierungen innerhalb des Testaments. Eine derartige Errichtung des Testaments entspricht nicht mehr der Rechtstatsache, dass ein Testament höchstpersönlich errichtet werden muss. Liegt also eine derart intensive Beeinflussung vor, dass der alte Mensch das Testament gegebenenfalls aus Angst vor irgendwelchen Drohungen entsprechend dem […..]
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Testierfähigkeit

Die Testierfähigkeit kann auch dann fehlen, wenn die Kritik- und Urteilsfähigkeit eingeschränkt ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Erblasser keine vernünftigen Erwägungen anstellen kann, warum er das Testament errichtete. Dieses Problem wird leider in der Praxis vielfach von Richtern, aber auch von Anwälten, die derartige Mandate übertragen bekommen, übersehen. Oftmals werden auch deswegen falsche Ratschläge erteilt, dass der Erbschleicherprozess […..]
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Vorsorgevollmacht – transmortale Vollmacht

In Erbschleicherfällen kommt es sehr häufig vor, dass sie Erbschleicher den verstorbenen Erblasser an irgendeinem unbekannten Ort beerdigen. Sie verhindern dadurch nicht nur die Trauerarbeit bei den Angehören, sondern auch, dass eine Kontrolle, ob ein natürlicher Tod vorgefallen ist, nicht möglich ist. Im Rahmen der Vorsorgevollmacht sollte hier dringend mit einem Experten, der sich mit Vorsorgevollmachten auskennt, eine klare Regelung […..]
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Erbschleicher – Heiratsschwindler?

In der Öffentlichkeit ist bekannt, dass Heiratsschwindler bestraft werden. Es fragt sich, warum eigentlich Erbschleicher nicht ähnlich wie Heiratsschwindler bestraft werden. Warum hat die Öffentlichkeit hier ein anderes Gefühl über diese Straftat wie bei Heiratsschwindlern? Letztendlich macht der Erbschleicher nichts anderes wie der Heiratsschwindler. Der Erbschleicher verspricht dem alten Menschen eine Sicherheit, eine Betreuung, eine Hilfe usw. Letztendlich will er […..]
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Erbschleicherlügen

Besonders auffällig ist, dass in Erbschleicherprozessen die Dreistigkeit der Lügen der Erbschleicher fast unendlich ist. Viele Erben wollen die Prozesse nicht führen, weil sie den Sachverhalt, wie er dargestellt ist, fast selbst glauben. Es fällt uns, besonders als Praktiker, die jahrelang die Erbschleicherprozesse geführt haben, auf, dass das Lügengebilde, welches Erbschleicher aufbauen, oft unglaublich ist. Die Erbschleicher haben anscheinend manchmal, […..]
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Erbschleichernetz

Die Erbschleicher spannen meistens ein geheimes Netz um die Person, die vererben will. Die meisten Erben merken überhaupt nicht, mit welcher perfiden Unverfrorenheit die Erbschleicher vorgehen. Meist haben sie, nachdem die Erbschleicherei erfolgreich war, das Vermögen, so dass sie auch die finanziellen Vorteile auf ihrer Seite haben. Dem steht der betrogene Erbe gegenüber, der den Prozess selbst führen muss. Es […..]
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Erbschleicherei – Freiheitsberaubung

Aus den Kölner Raum ist ein Erbschleicherfall bekannt geworden, bei dem sich die Erbschleicher jahrelang an die alte Dame herangemacht haben. Sie haben als erstes sofort die Schlösser ausgetauscht und letztendlich die Entscheidungen der alten Dame weggenommen, wer im Haus als Besucher kommt und ob sie das Haus noch verlassen kann oder nicht. In einem derartigen Fall ist genau zu […..]
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Erbschleicherei – Betreuung

Immer wieder werden der Stiftung Fälle bekannt, bei denen die Erbschleicher mit dem Instrument des Betreuungsantrags der Angehörigen drohen. Der Fall läuft meistens folgendermaßen ab: Der Erbschleicher behauptet entweder der Wahrheit zuwider oder es entspricht der Tatsache, dass ein Angehöriger einen Betreuungsantrag gestellt hat. Ab diesem Zeitpunkt, falls der Angehörige wirklich Betreuungsanträge gestellt hat, ist Tür und Tor frei für […..]
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Testierfähigkeit – freie Willensbildung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 05.12.1995, Az. XI ZR 70/ 05, festgestellt, wann ein Ausschluss der freien Willensbildung vorliegt: 1. Wenn jemand nicht mehr im Stande ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von der vorliegenden Geistesstörung zu bilden und 2. Nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln, 3. Abzustellen ist dabei, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und […..]
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Erbschleicher – Notarprobleme

Im Rahmen von Erbschleicherverfahren ist immer wieder zu prüfen, wer den Notar beauftragt hat. Oftmals kommt im Erbschleicherprozess nur zufällig heraus, dass der Erbschleicher selbst den Notar für die Beurkundung beauftragt hat. Es empfiehlt sich daher dringend, die Beiziehung der Notarakten im Rahmen des Nachlassverfahrens zu beantragen.  

Erbschleicher – Willensbeeinflussung

In den Vereinigten Staaten ist die Beeinflussung des Willens alter Menschen unter Strafe gestellt worden bzw. man kann in einem derartigen Verfahren die Strafrechtliche Verurteilung erreichen. In Deutschland ist diese rechtswidrige Willensbeeinflussung bisher wissenschaftlich kaum erforscht. Leider ist sie auch bei vielen Richtern und sonstigen Prozessbeteiligten weitgehend unbekannt. Die rechtswidrige Willensbeeinträchtigung oder –beeinflussung liegt immer dann vor, wenn eine Person […..]
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Erbschleicher – Schenkungserbschleicher

In Deutschland kaum bearbeitet worden ist bisher das Gebiet der Schenkungserbschleicher. Dies sind Erbschleicher, die schon zu Lebzeiten mit dem Herausreißen des Vermögens bei den Erblassern beginnen, indem sie durch unzulässige Beeinflussung –Schlechtmachen von Angehörigen, Vorgaukeln von Hilfe. Bewunderung, der Fähigkeit, ständig zuzuhören- sich große Schenkungen machen lassen. Die Erbschleicherei fängt also schon zu Lebzeiten an, was vielfach in der […..]
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Erbschleicher – Statistik

Die statistischen Daten der Auswertung der großen Anzahl von Erbschleicherfällen, die der Stiftung bekannt geworden sind, geht dahin, dass 1/3 der Erbschleicherfälle aus der eigenen Verwandtschaft, also von den nächsten Angehörigen produziert werden, 1/3 von völlig Fremden, also von Hilfspersonen, Pflegepersonen und 1/3 durch die neu geheirateten Ehepartner, die für sich die Berechtigung in Anspruch nehmen, eine künftige Erbschaft des […..]
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Betreuung – Gutachten

Die Stiftung vermittelt Fachleute, die für Ihren Fall Rechtsgutachten erstellen. Die Spezialisten, die auf diesem Gebiet ausnahmslos in ganz Deutschland tätig sind, werden Ihnen auch im Rahmen des Gutachtens die entsprechenden künftigen Schritte empfehlen. Oftmals helfen gerade in den sehr komplizierten Erbschleicherverfahren, die nicht zum Tagesgeschäft von Anwälten gehören, entsprechende Gutachten, um die Erbscheicherei nachzuweisen. Sie können sich direkt an […..]
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Erbschleicher – Notare

Viele Erbschleicherfälle leiden darunter, dass Notare die Beurkundung vorgenommen haben, ohne die wahren Hintergründe der Testamentserrichtung zu kennen. Oftmals wird von Notaren sogar im Testament aufgenommen, dass sie sich vergewissert haben, dass der Testamentserrichter nicht dement war. Derartige Äußerungen in Testamenten sind schändlich für Erbschleicherverfahren, weil oft der Hintergrund eine Art von Gehirnwäsche ist, der die alten Menschen in den […..]
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Erbschleicher – Beeinflussung unzulässig

In der Praxis ist weitgehend unbekannt, wie man im Rahmen der Überprüfung der Beeinflussung von Erblassern vorgeht. Es gibt Gerichtsverfahren, bei denen die Gerichte erst die Beeinflussung geprüft haben und dann die Testierfähigkeit. ZU Systematik muss darauf verwiesen werden, dass ein Testierunfähiger auch nicht beeinflusst werden kann. Es muss deswegen erst die Testierunfähigkeit und dann die Beeinflussung geprüft werden. Dies […..]
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Betreuer – Testament

Es wird immer wieder festgestellt, dass Betreuer, die letztendlich ein staatliches Amt übertragen bekommen, dieses Amt dazu ausnutzen, um sich als Erbe einzusetzen. Die Ungleichbehandlung der Angestellten in einem Altenheim mit den amtlich bestellten Betreuern dürfte verfassungswidrig sein. Im Rahmen der Erbschleicherei muss berücksichtigt werde, dass Betreuer, wenn sie ihr Amt ausnutzen und einen Testierunfähigen als Erben einsetzen, sich eventuell […..]
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Erbschleicher – Strafbarkeit

Die Strafbarkeit der Erbschleicherei ist weitgehend unbekannt. Eine hochinteressante Entscheidung hat das Oberlandesgericht Celle vor einiger Zeit veröffentlicht. Danach wurden zwei Erbschleicher, die einen alten Menschen betreuten, wegen Untreue bestraft. Das Gericht argumentierte in der Form, dass es darlegte, dass der alte demente Mensch, der nicht mehr wusste, um was es geht, praktisch von den beiden Tätern als Werkzeug benutzt […..]
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Freiheitsberaubung – mentale Freiheitsberaubung – Erbschleicher

Die Kester-Haeusler-Stiftung forscht in den nächsten Jahren intensiv über die Ursachen und Möglichkeiten der Willensbeeinflussung durch Erbschleicher. Es sind eine erschreckende Anzahl von Fällen bekannt geworden, in denen Erbschleicher letztendlich eine mentale Freiheitsberaubung wie folgt veranlassen: 1) Der Erblasser wird in seinen Gedanken beeinflusst. 2) Er wird abhängig gemacht. 3) Er wird isoliert. 4) Dem Erblasser werden negative, schlechte Geschichten […..]
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Erbschleicherfälle – Datenbank

Die Stiftung hat eine eigene Datenbank zur Erforschung von Informationen über Erbschleicherfälle. Bitte teilen Sie uns Ihren Fall mit. Wir helfen Ihnen auch schon im Vorfeld, gegen Erbschleicherfälle vorzugehen. Vielfach sind durch Erbschleicherfälle betroffene Personen so paralysiert, dass sie gegen die unverfrorene Art von vielen Erbschleichern nicht vorgehen. Gerade diese Tatsache führt oftmals zu Problemen in Erbschleicherfällen, weil zu wenig […..]
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Erbschleicher Alarmsignale

Für die täglichen Erbschleicherfälle, die der Stiftung Erbrecht mitgeteilt werden, sind Kriterien veröffentlicht, die ihren Niederschlag in Fragebögen gefunden haben, die Personen, die von der Erbschleicherei betroffen sind, kennen sollten. Zusammengefasst haben die Fragebögen folgende Themen zum Inhalt: – Risikofaktoren für unzulässige Beeinflussung – Indikatoren oder Indizien für unzulässige Beeinflussung – Alarmsignale Bei Erbschleicherfällen ist es wichtig, dass man schon […..]
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Risikofaktoren, die zur Beeinflussung führen können

1. Wo eine spezielle Beziehung vorliegt, in welcher der Testierende einer anderen Person viel Vertrauen und Zuversicht entgegenbringt;
2. Wo eine relative Isolation vorliegt , welche den freien Informationsfluss einschränkt und Platz für die subtile Verdrehung der Wahrheit schafft (Dabei ist es egal, ob die Isolation aufgrund von krankheitsbedingten Kommunikationsproblemen oder physischen Faktoren besteht);
3. Wo eine Anfälligkeit für Beeinflussung aufgrund mentaler Schwächen oder emotionaler Umstände gegeben ist ( Wie das Vorenthalten von Zuneigung oder die Beeinflussung durch soziale, kulturelle oder religiöse Gründe). Solche Einflussnahmen können subtil, heimtückisch, und stark sein und benötigen in der Regel wenig Druck um zum gewünschten Ergebnis zu führen.

Soziale Umgebung des Testators

Beziehungen, welche die Möglichkeit für eine unzulässige Beeinflussung schaffen, sind unterschiedlich und treten in vielen unterschiedlichen sozialen Konstellationen auf.
Situationen mit negativer Einflussnahme treten normalerweise zwischen älteren, kognitiv Eingeschränkten und den folgenden Personen auf:

1. Familienmitglied, das in der gleichen Wohnung lebt (beispielsweise ein erwachsenes Kind)
2. Kind, dass nicht mit dem Testierenden lebt
3. Hilfsbereiter Nachbar oder Freund
4. Offiziell angestellte oder einfache Pflegekraft
5. Entfernter e Verwandte wie Nichten und Neffen
6. „Verehrer“, der eine richtiger Partner sein kann, aber nicht sein muss und meist deutlich jünger und kognitiv intakt ist
7. Professionelle, wie Anwälte, Priester, Doktoren , Berater oder Polizisten

Manchmal sind mehrere Personen bei der Einflussnahme auf den gefährdeten Testierenden involviert. Beispielsweise wurde eine unter leichter Demenz leidendende ältere Bewohnerin eines Altenheims von ihrem lange untergetauchten Stiefsohn dazu gedrängt, die Immobilien ihm anstelle eines Freundes zu hinterlassen. Der Anwalt des Stiefsohns, der der Dame vorher unbekannt war, besuchte sie dabei täglich, um sicher zu gehen, dass das Testament geändert wird und er selbst als rechtlicher Vertreter eingesetzt wird. So konnte der Anwalt auch dafür Sorge tragen, dass der eigentlich bedachte Freund die ältere Dame nicht mehr besuchen konnte.

Unspezifische psychologische Faktoren

Eine Reihe von psychologischen Faktoren wie Einsamkeit, das sog. sexual bargaining (wenn der Geschlechtsverkehr als Mittel zum Zweck benutze wird), Hast und Totenbett Probleme, können eine Person emotional empfänglich für den Einfluss von anderen machen. Im Endstadium erkrankte Personen, die oft im Delirium sind, sind besonders verletzlich in hoch medikamentösen, akutversorgenden Situation, die zu Unterdrückung und Abhängigkeit geradezu aufrufen.

Änderungen an anderen Dokumenten

Dokumente wie die Vorsorgevollmacht, Bankvollmachten oder die Prozessvollmacht, die über lange Jahre bei den gleichen Personen gelegen haben, werden zur gleichen Zeit wie das Testament geändert; Geschenke unter lebenden zugunsten des Beeinflussenden

Inhalt des Testaments

Ungewöhnliche Vorkehrungen im Testament; Ein Erbe ist aktiv bei der Testamentsvollstreckung beteiligt oder initiiert diese; Unzulässige Vorteile für einen Erben; Radikale Änderung bei der Verteilung des Nachlasses

Das Verfassen des Testaments

Der Beeinflussende regt eine Änderung des Testaments (beim Anwalt) an; der Beeinflussende ist bei der Ve1mittlung solcher Veränderung involviert (bringt den Testierenden zum Anwalt und ist bei der Skizzierung des Testaments beteiligt); der aufgesuchte Anwalt, der bei der Erstellung des Testaments beteiligt ist, ist dem Testierenden nicht bekannt; der Anwalt ist ein enger Bekannter des Beeinflussende

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