Erbschleicher – Notare

Viele Erbschleicherfälle leiden darunter, dass Notare die Beurkundung vorgenommen haben, ohne die wahren Hintergründe der Testamentserrichtung zu kennen. Oftmals wird von Notaren sogar im Testament aufgenommen, dass sie sich vergewissert haben, dass der Testamentserrichter nicht dement war. Derartige Äußerungen in Testamenten sind schändlich für Erbschleicherverfahren, weil oft der Hintergrund eine Art von Gehirnwäsche ist, der die alten Menschen in den […..]
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Das Verfassen des Testaments

Der Beeinflussende regt eine Änderung des Testaments (beim Anwalt) an; der Beeinflussende ist bei der Ve1mittlung solcher Veränderung involviert (bringt den Testierenden zum Anwalt und ist bei der Skizzierung des Testaments beteiligt); der aufgesuchte Anwalt, der bei der Erstellung des Testaments beteiligt ist, ist dem Testierenden nicht bekannt; der Anwalt ist ein enger Bekannter des Beeinflussende

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