Pflichtteilsunwürdigkeit / Erbunwürdigkeit

In einem Urteil des OLG Düsseldorf , Az. 7 U 206/99 wurde entschieden, dass Erbunwürdigkeit i. S. d. § 2339 BGB auch dann vorliegt, wenn der vermeintliche Erbe den letzten Willen des Verstorbenen manipuliert hatte oder dies zumindest versuchte.  Des Weiteren geht dadurch auch der Pflichtteilsanspruch verloren.

Pflichtteilsanspruch / Erbunwürdigkeit

In einem Fall, in dem der psychisch schwer gestörte Sohn der Erblasserin diese in schuldunfähigem Zustand erschlagen und anschließend zerstückelt hatte wurde entschieden, dass ihm trotz dieser Tat der Pflichtteilsanspruch aus dem Nachlass der Erblasserin zukommen muss.

Pflichtteilsberechnung/ Auskunftsanspruch

Der Erbe kann nicht verpflichtet werden, seine Auskunftspflicht über den Bestand des Nachlasses mit Belegen zu beweisen. Eine solche Pflicht besteht nur bei Vollstreckung des Wertermittlungsanspruch. Das bedeutet, dass der Pflichtteilsberechtigte einen gesonderten Titel über den Wertermitttlungsanspruch vollstrecken lassen muss, um Belege über den Umfang des Nachlasses erhalten zu können.

Pflichtteilsrelevanz/ Schenkung von Immobilie

Eine vom Erblasser verschenkte Immobilie unter Nießbrauchvorbehalt ist auch dann pflichtteilergänzungsrelevant, wenn seit der „Schenkung“ 10 Jahre vergangen sind. Dies begründet der BGH damit, dass die Schenkung erst endgültig vollzogen wird, wenn der Nießbrauchberechtigte stirbt und somit die 10 Jahresfrist nicht in anläuft.

Erbe/ Grundbucheinsicht

Ein Pflichtteilsberechtigter Erbe kann zur Nachprüfung und Geltendmachung etwaiger Pflichtteilsansprüche Einsicht in das Grundbuch verlangen. Die Vorlage eines Erbscheins oder der Nachweis, dass gegen den eingetragenen Eigentümer bereits ein Prozess geführt werde oder dass dieser Vollmacht zur Einsichtnahme erteilt habe, muss nicht erbracht werden. OLG Frankfurt Az: 20 W 72/11

Erbverzicht gegen Abfindung

Meistens wird ein Erbverzicht entweder zugunsten einer bestimmten Person erklärt oder gegen eine Abfindung des Verzichtenden. Rechtlich ist aber der Erbverzicht von der Leistung der Abfindung unabhängig. Dies beinhaltet die Gefahr, dass der Verzichtende nach der Erklärung des Erbverzichts die Abfindung nicht erhält. Um dies zu verhindern, kann z.B. der Erbverzicht aufschiebend bedingt werden; er wird dann erst wirksam, wenn […..]
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Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Der Pflichtteilsverzicht ist ein Vertrag, den der Erblasser zu seinen Lebzeiten mit einem potentiellen gesetzlichen Erben oder Pflichtteilsberechtigtem schließt. Er muss notariell beurkundet werden. Folge des Pflichtteilsverzichts ist, dass dem Verzichtenden nach dem Tod des Erblassers kein Pflichtteilsanspruch mehr zusteht.

Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen des Erblassers

Das Gesetz möchte die pflichtteilsberechtigten Angehörigen des Erblassers davor schützen, dass der Erblasser bereits vor seinem Tod Vermögenswerte entzieht und auf diese Weise den Pflichtteilsanspruch aushöhlt. Aus diesem Grund kann bei Schenkungen des Erblassers an Dritte ein Pflichtteilsergänzungsanspruch bestehen.

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