Gesetzliche Erbfolge in Litauen

In Litauen ist es möglich, durch Testament seine Erben frei zu bestimmen. Ist dies nicht oder nicht wirksam geschehen, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Erbberechtigt sind Verwandte des Erblassers und der überlebende Ehepartner. Sind keine Erben zu ermitteln, fällt der Nachlass an den Staat.

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