NORWEGISCHES ERBRECHT

– Stand 10. Februar 2011 – Dr. Roland Mörsdorf Partner Advokatfirmaet Grette DA, Oslo 1.    Erben Das norwegische Erbrecht kennt sowohl die gesetzliche als auch die testamentarische Erbfolge. Soweit sich daraus keine Erben ergeben, fällt die gesamte Erbschaft dem norwegischen Staat zu.

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