Kann auf das Pflichtteilsrecht verzichtet werden?

Da keine Pflicht zur Annahme der Erbschaft besteht, kann nach dem Todesfall ein Erb- oder Pflichtteilsberechtigter durch Ausschlagung auch auf seinen Pflichtteil verzichten. Ein Verzicht ist aber auch schon zu Lebzeiten des Erblassers möglich. Dies erfolgt durch einen Verzichtsvertrag, der meistens gegen Zahlung einer Abfindung abgeschlossen wird.

Enterbung und Pflichtteilsminderung

Kinder und Eltern des Erblassers sowie sonstige Vor- oder Nachfahren können grundsätzlich erb- bzw. pflichtteilsberechtigt sein. Durch eine Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser im Normalfall nur die Erbfolge bestimmen, die Pflichtteilsansprüche bleiben aber bestehen. In bestimmten Fällen kommt aber eine Reduzierung oder sogar eine vollständige Beseitigung des Pflichtteilsrechts in Betracht.

Wie kann ich vermeiden, Schulden zu erben?

Grundsätzlich folgen die Erben dem Erblasser in alle vermögenswerten Rechte nach, was auch die Haftung für Schulden einschließt. Dies kann also dazu führen, dass der Erbe für Schulden des Erblassers mit seinem privaten Vermögen einstehen muss. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, dies zu verhindern.

Gesetzliches Erbrecht in Österreich

Hat ein Verstorbener keine ausdrücklichen Regelungen über seine Erbfolge in Form eines Testaments getroffen, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Für gewöhnlich erben dann die Verwandten sowie ein überlebender Ehepartner. In bestimmten Fällen kann auch ein gesetzliches Erbrecht für den Staat oder für Vermächtnisnehmer bestehen.

Themen
Alle Themen anzeigen