Möglichkeiten der Nachfolgegestaltung durch Trusts in der Schweiz

Die Schweiz hat am 1.7.2007 das Haager Trust-Übereinkommen ratifiziert. Obwohl das schweizer Recht als solches nach wie vor die anglo-amerikanische Rechtsfigur des Trust nicht vorsieht, sind nun nach z.B. englischem Recht gegründete Trusts in der Schweiz als solche anzuerkennen und bedürfen keiner Konversion in andere Rechtsinstitute. Das auf den Trust anwendbare Recht kann durch den Errichter bestimmt werden. Dadurch werden […..]
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Grundsätze des Erbschaftserwerbs in der Schweiz

Die Rechtsstellung des Erben im schweizer Recht ist gekennzeichnet von den Grundsätzen der Universalsukzession und des Ipso-iure-Erwerbs. Das bedeutet, dass der Erbe ohne weiteres Zutun die gesamte Erbschaft „kraft Gesetzes“ mit dem Tod des Erblassers erlangt (Art. 560 ZGB). Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Erbe die einzelnen Vermögenswerte des Erblassers kennt oder auch nur über den Erbfall […..]
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Grundzüge der Erbfolge

Das ZGB kennt zwei Kategorien von Erben: die gesetzlichen Erben einerseits und die eingesetzten Erben andererseits. Gesetzliche Erben sind die Verwandten des Erblassers (Art. 457 ff. ZGB), der überlebende Ehegatte (Art. 462 ZGB) sowie subsidiär das Gemeinwesen (Art. 466 ZGB). Bei einem verheirateten Erblasser mit Kindern würde z.B. der Ehegatte die Hälfte des Vermögens erben. Die andere Hälfte fällt an […..]
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Testamente im schweizer Erbrecht

In der Schweiz besteht die Möglichkeit, durch die Errichtung eines Testaments zum Beispiel einen oder mehrere Erben einzusetzen. Allgemeine Voraussetzung ist, dass der Testierende mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig ist. Außerdem kann das Testament nur höchstpersönlich errichtet werden. Dies setzt vor allem auch voraus, dass aus dem Inhalt eindeutig hervorgeht, was bei der Errichtung gewollt war. Die Rechtsprechung setzt […..]
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