IV. Nachlassverfahren (Chile)

Für die Regelung der Auseinandersetzung der Erben untereinander kann ein sog. „administracion pro indivisio“ bestellt werden. Grundsätzlich gilt, dass jeder Erbe jederzeit die Teilung der Erbschaft verlangen kann, soweit kein gesetzlich geregelter Ausnahmefall vorliegt.

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