II. Testamentsformen (Costa Rica)

In Costa Rica gibt es zwei Testamentsformen das offenen und das verschlossene Testament.

-Offenes Testament
Das offene Testament kann sowohl vor dem Notar oder in Anwesenheit von 6 Zeugen erstellt werden. Schreibt und unterschreibt der Erblasser das Testament selber müssen nur vier Zeugen anwesend sein

-verschlossenes Testament
Das Testament kann vom Testator selbst oder einer dritten Person erstellt werden. Der Testator muss das Testament allerdings selbst unterschreiben. Das Testament muss in einem Umschlag verschlossen werden, welcher vom Notar mit einer Urkunde versehen wird. Diese Urkunde muss beinhalten, dass das Testament vom Erblasser selbst im Umschlag an den Notar überreicht wurde. Des Weiteren muss die Angabe der Seiten festgehalten werden. Außerdem muss angegeben werden, von wem das Testament geschrieben und ob es vom Testator unterschrieben wurde und ob etwaige Veränderung bzw. Einfügungen zwischen den Zeilen enthalten sind.

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