Wann benötige ich einen Erbschein?

Der Erbschein ist eine Bestätigung über die Erbenstellung, die vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Er gibt an, wer Erbe ist und ob bzw. inwieweit der Erbe in der Verfügung über den Nachlass eingeschränkt ist (z.B. durch Testamentsvollstreckung). Der Erbschein bestätigt allerdings nur die vermeintliche erbrechtliche Lage und gestaltet sie nicht neu. Auch wenn dies sehr selten ist, kann es also vorkommen, dass ein Erbschein falsch ist und später eingezogen wird. In diesem Fall ist der Rechtsverkehr aber durch den sog. „öffentlichen Glauben“ des Erbscheins geschützt: Wer an einen durch Erbschein legitimierten, aber falschen Erben eine Leistung erbracht hat oder von ihm einen Nachlassgegenstand erworben hat, braucht grundsätzlich keine Rückabwicklung des Geschäftes fürchten, es sei denn, ihm war die Unrichtigkeit des Erbscheins bekannt.

Ein Erbschein ist vor allem zur Umschreibung des Grundbuches oder zum Ausweis gegenüber von Banken erforderlich. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erblasser kein Testament oder nur ein handschriftliches Testament hinterlassen hat. Liegt ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag vor, genügt dieses im Regelfall allerdings auch zum Nachweis der Erbfolge.

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