Was ist ein einseitiger bzw. entgeltlicher Erbvertrag?

Ein einseitiger Erbvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass nur der Erblasser als eine Seite eine Verfügung von Todeswegen trifft, wohingegen der andere Vertragsteil lediglich mitwirkt, um als Vertragspartner die vertragliche Bindungswirkung herzustellen. Zusammengefasst bedeutet dies, dass bei einem Erbvertrag generell als Vertrag zwei Vertragsteile auftreten müs-sen, bei einem einseitigen Erbvertrag aber nur eine Seite eine Regelung trifft.
Ein entgeltlicher Erbvertrag setzt voraus, dass sich der an-dere Vertragsteil gegenüber dem Erblasser verpflichtet, eine Gegenleistung zu erbringen. Ein Beispiel hierfür wäre, dass der Erblasser den Vertragspartner als Alleinerben einsetzt und dieser sich dazu verpflichtet, Pflegeleistungen gegenüber dem Erblasser zu erbringen oder über einen festgelegten Zeitraum die Grabpflege zu übernehmen.

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