Erbschleicher – Notarprobleme
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Im Rahmen von Erbschleicherverfahren ist immer wieder zu prüfen, wer den Notar beauftragt hat. Oftmals kommt im Erbschleicherprozess nur zufällig heraus, dass der Erbschleicher selbst den Notar für die Beurkundung beauftragt hat. Es empfiehlt sich daher dringend, die Beiziehung der Notarakten im Rahmen des Nachlassverfahrens zu beantragen.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München
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