Erbschleicher – Beeinflussung unzulässig

In der Praxis ist weitgehend unbekannt, wie man im Rahmen der Überprüfung der Beeinflussung von Erblassern vorgeht. Es gibt Gerichtsverfahren, bei denen die Gerichte erst die Beeinflussung geprüft haben und dann die Testierfähigkeit. ZU Systematik muss darauf verwiesen werden, dass ein Testierunfähiger auch nicht beeinflusst werden kann. Es muss deswegen erst die Testierunfähigkeit und dann die Beeinflussung geprüft werden. Dies ist weltweite Rechtsprechung und gilt auch in den Commonwealth Countries wie Australien, Großbritannien, Kanada und in den USA. Auch die Anwälte, die derartige Fälle bearbeiten, gehen oft fehlerhaft vor und akzeptieren, dass die Testierunfähigkeit und die Beeinflussung auf gleicher Ebene geprüft werden.

 

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