Erbschleicher – Statistik

Die statistischen Daten der Auswertung der großen Anzahl von Erbschleicherfällen, die der Stiftung bekannt geworden sind, geht dahin, dass 1/3 der Erbschleicherfälle aus der eigenen Verwandtschaft, also von den nächsten Angehörigen produziert werden, 1/3 von völlig Fremden, also von Hilfspersonen, Pflegepersonen und 1/3 durch die neu geheirateten Ehepartner, die für sich die Berechtigung in Anspruch nehmen, eine künftige Erbschaft des Ehepartners, der mit ihnen in zweiter oder dritter Ehe verheiratet ist, völlig für sich allein zu beanspruchen. Gerade in diesen Fällen erleben wir eine ganz erhebliche Isolierung – auch der Kinder aus der ersten Ehe.

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