Erbschleicher – Heiratsschwindler?

In der Öffentlichkeit ist bekannt, dass Heiratsschwindler bestraft werden. Es fragt sich, warum eigentlich Erbschleicher nicht ähnlich wie Heiratsschwindler bestraft werden. Warum hat die Öffentlichkeit hier ein anderes Gefühl über diese Straftat wie bei Heiratsschwindlern? Letztendlich macht der Erbschleicher nichts anderes wie der Heiratsschwindler. Der Erbschleicher verspricht dem alten Menschen eine Sicherheit, eine Betreuung, eine Hilfe usw. Letztendlich will er nur sein Geld. Der alte Mensch interessiert ihn überhaupt nicht. Vielleicht denken die Staatsanwälte und Gerichte mal in diesem Thema völlig um. Es werden Millionenbeträge durch Erbschleicher vernichtet, ohne dass diese strafrechtlich verfolgt werden, weil viele Juristen einfach gar nicht die Problematik kennen. Viele Juristen wissen auch gar nicht, wie man diese Erbschleicherfälle richtig bearbeiten muss. Gerade für den Anfangsbereich empfehlen wir Gutachten, die über die Stiftung vermittelt werden können, um die Hemmschwelle, gegen Erbschleicher massiv im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich vorzugehen, zu verringern.

 

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