Erbschleicherei/ Testierfähigkeit

 

Zum Problem:

Nach der derzeitigen Rechtslage kann ein Testament errichtet werden, wenn der entsprechende Wille bei der Person vorhanden ist. Ausschließlich auf diesen Willen kommt es an. Man nennt dies in der Praxis Testierfähigkeit. Sie ist völlig unabhängig von der Geschäftsfähigkeit. Ein Geschäftsunfähiger, der einen Willen hat, ein Testament zu errichten, kann also ein wirksames Testament errichten.

In der Praxis ist wenig bekannt, dass dieser Wille durch Faktoren beeinflusst werden kann, die weder ein Notar noch ein Arzt bei der Testamentserrichtung erkennen kann, bzw. potentielle Erben können dies, falls ein Erbschleicher sich in die Erbsituation hereingeschlichen hat, nicht nachweisen.
Folgender Fall ist symptomatisch für die Problematik.

Eine schwerkranke ältere Dame kommt in ein Krankenhaus. Der Chefarzt weiß, dass sie in wenigen Tagen sterben wird. Er holt einen Notar und macht sich zum Alleinerben.

In einem langwierigen Prozess wollen wir nunmehr nachweisen, dass die ältere Dame überhaupt keine Entscheidung mehr treffen konnte, weil die Medikamente, die sie bekam, die Willensbeeinflussung ermöglichte. Gerade die Medikamenteneinnahme kann oftmals entscheidend sein, ob das Testament wirksam ist oder nicht. Hierüber ist bisher kaum geforscht worden. Auch für potentielle Erben ist es sehr schwierig, einen Nachweis zu führen, dass derjenige, der ein Testament errichtet hatte, dies gar nicht errichten wollte oder bzw. sein Wille von dritter Seite, gerade im Hinblick auf die genommenen Medikamente beeinflussbar war. Es ist manchmal fast unmöglich, den Nachweis später zu erbringen, dass der Erbschleicher, der sich in die Erbschaft hereingeschlichen hat, de Willen beeinflussen konnte. Symptomatisch ist folgender Fall:

Ein älterer Anwalt nahm auf Empfehlung seiner Freundin eine Pflegeperson auf, die ihn pflegen sollte. Nach Auskunft der Freundin hat die Pflegeperson teilweise die Pflege gut durchgeführt, teilweise wurde die Pflege auch nicht durchgeführt und dem älteren Mann wurde klargemacht, dass er bald sterben muss und er wurde in eine Angstsituation versetzt. In der Situation stimmte er zu in die Schweiz zu fahren und dort Selbstmord zu machen. Auf dem Weg in die Schweiz hat er dann einen Notar aufgesucht – oder aufsuchen müssen?! – und die Pflegeperson zur Alleinerbin gemacht.

 

Eine ältere Dame  erzählte, dass ihr der Arzt am Ort erklärte, dass sie vergiftet wird und dass sie vor Leuten Angst haben muss, die in ihre Wohnung eindringen. Um sie davor zu schützen, empfiehlt er ihr das Vermögen zu schützen. Sie gab ihm ihren Schmuck und ihr gesamtes Bargeld. Sie setzte Vertrauen auf den Arzt ihn auch zum Alleinerben ein. Wir haben nunmehr alles von dem Arzt zurückgefordert. Das Ergebnis ist, dass der Arzt sagt, es war alles geschenkt, Der Fall liegt noch nicht bei Gericht, wird jedoch in den nächsten Tagen dort eingereicht.

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