Grundbuchberichtigung bei Schlusserben mit Pflichtteilstrafklausel

(Zu OLG Hamm v. 8.02.2011, Az. I-15 W 27/11)
Schlusserben aus einem Testament mit Pflichtteilsstrafklausel können die Grundbuchumschreibung erreichen, wenn sie durch eidesstattliche Erklärung versichern, keine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht zu haben. Im entschiedenen Fall hatten Eltern ihre Kinder in einem gemeinschaftlichen Testament zu Erben nach dem Tode des Letztversterbenden eingesetzt. Ihre Erbenstellung war aber davon abhängig, dass sie nach dem Tod des ersten Elternteiles keine Pflichtteilansprüche geltend machten. Um dies gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen, ist nicht zwingend ein Erbschein erforderlich, sondern es genügt eine eidesstattliche Versicherung jeden Kindes.

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