Nießbrauchrecht/ Abgrenzung Vermächtnis zum Vorerben bei Ehegatten

Soweit dem überlebenden Ehegatten im Testament die Nutzung einer Immobilie auf Lebzeiten zugesichert wird, ist fraglich, ob es sich bei dieser Zusicherung um ein Vermächtnis, oder um eine Einberufung als Vorerbe handelt. Problematisch ist dabei, dass die rechtliche Stellung des „Nießbrauchberechtigten“ je nach Situation unterschiedlich zu bewerten ist. So haftet der Vorerbe lediglich für die Werterhaltung der Immobilie, während der Nießbraucher die Sache als solche zu erhalten hat. Auch ist der Vorerbe bis zu einem gewissen Grad berechtigt, über den Nachlassgegenstand zu verfügen. Folglich sollte der Erblasser in seinem Testament klarstellen, in welcher rechtlichen Form er seinem Ehegatten den Gebrauch der Immobilie überlassen will.

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