Pflichtteils und Wiederverheiratungsklausel Kombination

Das OLG München hat mit Urteil vom 16.07.2012, Az.: 31 Wx 290/11 entschieden, dass eine Kombination von Pflichtteils- und Wiederverheiratungsklausel für eine Einsetzung der gemeinsamen Kinder als Schlusserben sprechen kann.

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