Was kann durch Testament geregelt werden?

Durch das Testament kann der Erblasser weitgehend frei bestimmen, was mit seinem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Besonders wichtig sind folgende Arten von Verfügungen:
– Erbeinsetzung: Der Testierende kann bestimmen, welche Person(en) erben soll(en) und in welcher Höhe. Besondere Formen sind die Einsetzung von Ersatzerben und die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft. Ein Ersatzerbe erbt nur, wenn aus bestimmten Gründen der eigentliche Erbe nicht erben kann, z.B. weil er im Todeszeitpunkt bereits selbst verstorben ist. Sollen mehrere Personen nacheinander erben, kann der Testierende Vor- und Nacherben einsetzen. Der Vorerbe ist in diesem Fall solange Erbe, bis das vom Erblasser bestimmte Ereignis eintritt (Beispiel: Volljährigkeit der Enkelkinder), danach fällt die Erbschaft an den Nacherben.
– Enterbungen: Der Testierende kann durch Testament auch nur anordnen, dass eine bestimmte Person nicht erben soll. Dann bestimmt sich im Übrigen nach der gesetzlichen Erbfolge, wer erbt, nur die ausgeschlossene Person bleibt unberücksichtigt.
– Teilungsanordnung: Der Erblasser kann auch durch Testament bestimmen, auf welche Weise der Nachlass zwischen den Erben verteilt werden soll.
– Vermächtnis: Durch Vermächtnisse können insbesondere einzelne Vermögensgegenstände bestimmten Personen zugewendet werden, ohne dass diese insgesamt Erben werden sollen (Beispiel: eine Freundin soll ein bestimmtes Gemälde erhalten; die Briefmarkensammlung soll an einen Neffen fallen)
Daneben kann ein Testament z.B. auch die Anordnung von Testamentsvollstreckung oder Auflagen enthalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Pflichtteilsentzug durch Testament möglich.

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