Wer kann ein Testament anfechten?

Ein Testament kann normalerweise von allen Personen angefochten werden, die durch den Wegfall des Testamentes einen unmittelbaren rechtlichen Vorteil erlangen würden. Das sind z.B. die gesetzlichen Erben, die durch das Testament in ihrem Erbrecht beeinträchtigt werden oder der durch ein früheres Testament eingesetzte Erbe.
Wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten kann ein Testament nur durch die übergangene Person angefochten. Einschränkungen können auch bestehen, wenn die Anfechtung auf einen Irrtum des Erblassers gestützt wird: sofern sich dieser Irrtum auf eine bestimmte Person bezogen hat, ist grundsätzlich auch nur diese anfechtungsberechtigt.
Der Erblasser kann ein Testament grundsätzlich nicht anfechten, er kann es aber widerrufen. Ausnahmen gelten aber bei einem gemeinschaftlichen Testament: Ebenso wie bei einem Erbvertrag kann dort das Recht zum Widerruf eingeschränkt sein. Wenn ein Anfechtungsgrund besteht, der Dritte zur Beseitigung des Testamentes nach dem Tod des Erblassers berechtigen würde, kann sich auch der Erblasser selbst durch Anfechtung von seiner Verfügung lösen.

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