Nachlasspflegschaft bei unklarer Erbsituation

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 17.07.2012, AZ IV ZB 23/11, nochmals betont, dass eine Nachlasspflegschaft als Mittel zur Sicherung des Nachlasses in vielen Fällen duch das Nachlassgericht angeordnet werden muss. Der häufigste Fall einer Nachlasspflegschaft besteht dann, wenn Unklarheit über die Erbensituation besteht, beispielsweise, wenn aufgrund einer möglichen Testierunfähigkeit der Erblasserperson die Person des Erben nicht feststeht. Der Bundesgerichtshof hat allerdings auch klargestellt, dass eine Nachlasspflegschaft dann in Betracht kommt, wenn unklar ist, welcher von mehreren benannten Testamentsvollstreckern wirksam eingesetzt ist.

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