Verschollenes Testament/ Erbeinsetzung

Die Erbenstellung kann auch auf ein Testament gestützt werden, dass nicht mehr auffindbar ist. Allerdings sind strenge Anforderungen an den Nachweis über die formgerechte Errichtung und den Inhalt des Testaments zu richten. So reicht es beispielsweise nicht aus, dass der Erblasser einem Zeugen gegenüber die Absicht erklärt hat ein Testament zu errichten.

OLG München 31 Wx 11/10

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