Vorsorgevollmacht – transmortale Vollmacht

In Erbschleicherfällen kommt es sehr häufig vor, dass sie Erbschleicher den verstorbenen Erblasser an irgendeinem unbekannten Ort beerdigen. Sie verhindern dadurch nicht nur die Trauerarbeit bei den Angehören, sondern auch, dass eine Kontrolle, ob ein natürlicher Tod vorgefallen ist, nicht möglich ist. Im Rahmen der Vorsorgevollmacht sollte hier dringend mit einem Experten, der sich mit Vorsorgevollmachten auskennt, eine klare Regelung getroffen werden. Insbesondere sollten die Personen festgehalten werden, die bei einem Todesfall informiert werden, damit auch rechtzeitig Schritte eingeleitet werden. Wir erleben oftmals, dass die Angehörigen oftmals erst Monate oder Jahre später vom Tod des Erblassers erfahren.

 

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